Derby 2016 - Entscheidung des Oberen Renngerichts

Derby 2016 - Entscheidung des Oberen Renngerichts

Das Obere Renngericht hat am 18.07.2017, in der Besetzung

Eugen-Andreas Wahler (Vorsitzender), Michael Becker, Kai-Uwe Herbst, Rolf Harzheim, Bernd Neunzig,

entschieden:

Die Revision des Besitzers von DSCHINGIS SECRET vom 21.04.2017 gegen die Entscheidung des Renngerichts vom 03.04.2017 betreffend das IDEE 147. Deutsche Derby vom 10.07.2016 in Hamburg wird einstimmig als unzulässig verworfen.

Die in diesem Protestverfahren angefallenen Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben. Ihre außergerichtlichen Kosten trägt jede Partei selbst.

18. Juli 2017
Das Obere Renngericht