Landgericht bestätigt Autonomie der Verbandsgerichtsbarkeit – Derbyverfahren geht in die nächste Runde

Landgericht bestätigt Autonomie der Verbandsgerichtsbarkeit – Derbyverfahren geht in die nächste Runde

Am Landgericht Köln wurde heute über die Klage von Horst Pudwill, dem Besitzer von Dschingis Secret, gegen das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen verhandelt. Dabei geht es um die möglichen Disqualifikationen des Erst- und Zweitplatzierten beim Derby 2016.

Die Zivilkammer hat klargestellt, dass sie grundsätzlich nicht in die Autonomie der Verbandsgerichtsbarkeit eingreift. Das Gericht prüft nur grobe Verfahrensmängel.

Der beklagte Verband sei frei, Rennen zu veranstalten, Regeln festzusetzen und Platzierungen auszusprechen. So könne auch eine Disqualifikation von Pferden nur durch das Verbandsgericht erfolgen.

Auf den Hinweis des Gerichts stellten die Kläger den Hilfsantrag festzustellen, dass die Entscheidung des Oberen Renngerichts und des Renngerichts unwirksam sind. Das Gericht wird am 28. Juni eine Entscheidung verkünden.